Aufnahmevoraussetzungen

Aufgenommen werden volljährige, chronisch psychisch kranke Männer und Frauen, die aufgrund ihrer Erkrankung eine regelmäßige und kontinuierliche psychosoziale Begleitung benötigen.

 

Jeder Klient sollte, abgesehen von Krisenzeiten, zur selbständigen Lebensführung in einer eigenen Wohnung fähig sein.

 

Weitere Voraussetzungen sind

  • Bereitschaft, einer angemessenen Beschäftigung nachzugehen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Betreuten Wohnens
  •  Selbständiges Einteilen des zur Verfügung stehenden Geldes
  • Einsicht und Bereitschaft zur evt. medikamentösen und ärztlichen Behandlung
  • Kein akuter Drogen-, Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch
  • Keine primäre geistige Behinderung

 

In einem Vorstellungsgespräch wird die individuell benötigte Hilfe des Klienten erörtert. Erfolgt eine beiderseitige Zusage muss von Seiten des Bewerbers eine Kostenübernahme beantragt und - wenn möglich – Sozial- und Arztbericht  übersandt werden.

Wohnheim


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